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Selbstbestimmungsinitiative

Analog zur EWR-Vorlage von 1992 erneute Panikmache zur Selbstbestimmungsinitiative

Sowohl von Politikern als auch von Vertretern der verschiedensten Verbände werden bei einer Annahme der SBI für die Schweiz die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen prognostiziert. Ähnlich tönte es vor der EWR-Abstimmung im Jahre 1992. Wie wir wissen, kam es dann ganz anders. Ob unsere Wirtschaft floriert oder nicht, ist mehrheitlich von der Produktvielfalt und -qualität sowie der Verlässlichkeit der Schweizer Hersteller abhängig.

Personen die überdies behaupten, die Menschenrechte würden bei einem JA ausgehebelt misstrauen dem Stimmbürger; überdies müsste vorerst noch eine entsprechende Abstimmung stattfinden. Können aber bei der Umsetzung von Abstimmungsresultaten die Stimmberechtigten noch den Politikern trauen?

"Rückwirkend Verträge in Frage stellen, geht nicht!" So die Stellungnahme von gewissen Gegner der SBI. Mieten von Sachwerten, Ehen oder auch Anstellungsverhältnisse basieren auf Verträgen. Auch diese Verträge sind als ultima ratio kündbar. Oder wie erklären die Verbandsvertreter die grosse Anzahl Arbeitslose, bzw. bei grösseren Unternehmungen die Schliessung und Verlagerung von ganzen Geschäftsfeldern ins Ausland und den damit verbunden Kündigungen?

Wie in anderen zivilisierten Ländern hat auch bei uns die Verfassung Vorrang gegenüber völkerrechtlichen Vereinbarungen, d.h. letztere sind entsprechend auszuhandeln. Wenn wir also in Zukunft unser Dasein eigenbestimmt gestalten wollen, müssen wir JA sagen zur Selbstbestimmungsinitiative und dürfen den künstlich aufgebauten Drohkulissen von Volks- und Verbandsvertretern keine Folge leisten.

Andres Kessler
15.11.18 - 19:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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