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Abstimmung vom 25.11.2018, Gegen die willkürliche Überwachung von Versicherten

NEIN zu privaten Überwachungsdiensten

Sozialversicherungen hatten bis 2017 die Möglichkeit, selber oder mit Privatdetektiven Versicherte zu überwachen. Vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurde diese Praxis als nicht rechtens erklärt. Darauf hat das Parlament im Schnellzugstempo eine Gesetzesvorlage geschaffen, die einen Angriff auf die Grundrechte der Menschen darstellt. Über das Referendum stimmen wir am 25. November ab.

Das neue Gesetz weitet die Überwachung von der Invaliden- und Unfallversicherung auf Krankenkassen, die AHV, die Arbeitslosenversicherung und die Ergänzungsleistungen aus. Jeder von uns kann damit auf blossen Verdacht hin überwacht werden. Neu sogar bis in die eigenen vier Wände.

Die Behindertenkonferenz Graubünden hat die jahrelange Stimmungsmache gegen IV-Beziehende und deren Stigmatisierung mit Besorgnis beobachtet. Darunter leiden alle IV-Rentnerinnen und IV-Rentner, denn sie erhielten IV-Leistungen nach eingehenden medizinischen und beruflichen Abklärungen zu Recht.

Gegen die rund 200 000 IV-Beziehenden wurden in den letzten zwei Jahren je 20 Strafanzeigen wegen Verdachts auf Missbrauch in der ganzen Schweiz eingeleitet. Trotz dieser verschwindend kleinen Zahl, sind aber alle dem Generalverdacht unterworfen, sie seien Betrügerinnen und Betrüger.
Klar ist, Missbrauch soll bekämpft werden, doch die Instrumente dafür sind mit Polizei und Justiz schon vorhanden. Um pro Jahr 20 Strafanzeigen zu bearbeiten, brauchen wir nicht zusätzliche private Überwachungsdienste, die uns viel Geld kosten und unsere Prämien auf den Lohnabzügen und bei der Krankenkasse noch mehr ansteigen lassen.

Der Geschäftsausschuss der Behindertenkonferenz sagt nein zu Missbrauch bei Sozialversicherungen aber auch entschieden NEIN zum Gesetz über die Überwachung, das Willkür Tür und Tor öffnet.

Gisela Riegert
Geschäftsausschuss Behindertenkonferenz Graubünden

Gisela Riegert
10.11.18 - 14:20 Uhr
Leserbrief
Ort:
Masein
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