×

EMRK-Grundrechte werden in der Schweiz schon lange verletzt

EMRK-Grundrechte werden in der Schweiz andauernd verletzt
- vor allem auch von den Pseudolinken, die jetzt plötzlich die EMRK so hochhalten wollen

Dieser Staat hat sich von der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten schon lange verabschiedet – da werden Morde vertuscht – Frauen im Netz gedemütigt und die Pseudolinken - allen voran die Injustizministerin, Bundesrätin, Simonetta Sommaruga – machen mit.
Wenn ihnen die Europäische Menschenrechtskonvention, die EMRK, so wichtig ist – wie sie es jetzt behaupten wegen der aktuellen Debatte zur Selbstbestimmungsinitiative und das auf allen Kanälen verbreiten, sollten sie sich zuerst selber daran halten.
Sie geben an Veranstaltungen, wie im Februar 2018 auf dem Alexanderplatz in Chur, offen zu, dass sie als cybermobbende SP-Politiker den Artikel 8 der EMRK verletzen und grinsen dabei, wie die Folterin in Abu Graib. die mit ihrem Opfer auf dem Foto in die Kamera grinste und deren Bild damals um die Welt ging.

Der EGMR, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg, wäre eine gute Sache: Die letzte Instanz an die sich eine Person, die in ihrem Staat, Menschenrechtsverletzungen, Amts – und Rechtsmissbrauch erlebt hat, als IndividualklägerIn anrufen kann um die Urteile des Staates, in dem sie gefällt wurden, von einer ausserstaatlichen, unabhängigen, Instanz überprüfen zu lassen. Die aufgelisteten Grundrechte in der EMRK sind elementar und müssen garantiert sein, wo Staaten sich auf „Rechtsstaatlichkeit“ berufen – leider sieht es aber in der Schweiz meist anders aus -
in den meisten Fällen werden die Klagen, die dem EGMR zur Überprüfung vorgelegt werden, abgelehnt. Erfolgversprechend scheinen Klagen hauptsächlich im Rahmen der Asylverfahren zu sein - dies wahrscheinlich weil teure Anwälte, die vom Staat bezahlt werden, so ihre Karriere erweitern und sich materiell oder immateriell damit bereichern können.
Bei Schweizern hingegen, die als Individualkläger gegen die Schweiz klagen, ist - wenn sie nicht über grosse finanzielle Mittel oder einen Migrationshintergrund verfügen - die Erfolgschance um gegen ein Urteil des Bundesgerichtes in Lausanne Recht zu bekommen, meist gering – eine Ausnahme - allerdings eine tragische - ist der Fall eines Vaters eines Diabetikers, der vom EGMR Recht bekam, weil sein Sohn als Diabetiker Militärersatzsteuern bezahlen musste und dies gegen die EMRK verstiess. Der EGMR hiess seine Klage gut – nur hatte der Anwalt, der zuvor viel Geld bekam von seinem Mandanten für die Übernahme des Falles, es nicht für nötig befunden, seinen Mandanten darüber in Kenntnis zu setzen, dass innerhalb einer bestimmten Frist der Entscheid des EGMR, der das Urteil angefochten hat, dem Bundesgericht in Lausanne mitgeteilt werden muss - es sei ja damals nicht mehr sein Mandat gewesen, habe der Anwalt des Vaters des Diabetikers dazu kaltschnäuzig gemeint - ein vom Staat bezahlter Anwalt für Asylbewerber hätte aber ein vom EGMR gerügtes Urteil des Bundesgerichts, diesem sicher sofort mitgeteilt…

Rechtsgleichheit ist eine gute Sache und für einen Staat, der sich „Rechtsstaat“ nennt, eigentlich unumgänglich. In der Schweiz sieht es aber ganz anders aus – da werden Offizialdelikte, die den Artikel 8 der EMRK, den Schutz der Privatsphäre, betreffen, nicht geahndet, weil die Untersuchungsbehörden selber mitverantwortlich sind – stattdessen werden die, die mit Anwalt und Zeugen diese Taten vor Gericht bringen wollen, umgebracht – oder verfolgt – Beweise liegen ja nicht vor – wo sie von oberster Stelle vertuscht werden – sie morden ja heimlich, unheimlich und unbeweisbar – genau so, wie sie ihre Taten im Darknet heimlich und unheimlich tun – sind dabei gesellschaftsintegriert und scheuen sich nicht einmal davor ihre Cybermobber-Taten zuzugeben – und machen es dabei so, wie Rechtspopulisten, die die Taten der Nazi-Deutschen verharmlosen wollen: Die berechtigten Forderungen der Opfer nach Sühne und Schuldeingeständnis der Täter werden lächerlich gemacht – nach demselben Muster, wie Neurechte den Holocaust mit abwegigen Vergleichen nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen, sondern sie zu verharmlosen suchen - der Diminutiv wird dabei für Menschenrechtsverletzer-Taten gebraucht, um damit die Opfer weiterhin zu demütigen – das sind die wahren Straftaten – wo aber ein mimosenhaftes Aufschreien eines, von der Pseudogutmenschen-Gesellschaft integrierten, „Opfers„ mit Migrationshintergrund - „Rassismus“ - oder dergleichen schreit, wollen sie sofort nach dem „Kindergartentanti“ rufen, wie Kinder im Kindergarten – derweil bleiben in derselben Gesellschaft Morde ungesühnt und auch andere, ebenfalls schlimme Straftaten, weiterhin ungeahndet.
Die Vorteile in den Unrechtsstaaten in der sogenannten Dritten Welt für ihre Bewohner, die darunter leiden, dass die Rechtsststaatlichkeit fehlt, sind die, dass diese Staaten in der Weltöffentlichkeit – im Gegensatz zur Schweiz – oft nicht als Rechtsstaaten und Demokratien gelten. Im Unrechtsstaat Schweiz hingegen werden die Opfer des Unrechtsstaates auch deshalb stigmatisiert, weil der Staat nach aussen das Gesicht wahren muss und die Täter kommen dadurch ungeschoren davon – aber es gibt noch ein Gericht, das sich nicht schmieren lässt – nicht mit Bürgermeistertiteln für Frauen der Verwaltungsgerichtspräsidenten oder anderen Gefälligkeiten, die man sich im Korruptionssumpf weitergibt, oder sonstigen Vertuschungen und Mauscheleien, die seit Jahrzehnten - oder auch aktuell - getätigt wurden und von denen alle Beteiligten dann immer nichts gewusst haben wollen – nicht einmal am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg...

Priska Haldner
08.11.18 - 01:35 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
diverse
Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Mir hat der Kanton St .Gallen viele Grundrechte verweigert. Er scheute such nicht davor, offensichliche Fehler zu leugnen. Ich schäme mich, in einem angeblichen Rechtsstaat wie St. Gallen Bürger zu sein. Wer biligt eine solche Art der Anwendung der Rechte an Gerichten mit offensichtlicher Verweigerung von Gruntechten. Im Zweifelsfall für die nochmaligen Überprüfung der Unstimmigkeiten. Wahrung der rechtmässigkeit. Schwere Körperverletzung, Mauchelei, Betrug etc gehören verurteilt bzw rechtlich aufgearbeitet. Der eigene Anwalt hinterging den Mandaten. Der Arzt manipulierte und das Kssg macht Falschdiagnosen wie Hirslande und Schulthess. Der Arzt sagt einfach, mir gefällt es.... er bekommt ja das Geld. Er schreibt valsch ist richtig und vahr und das Gericht glaubt das Geschriebene und stimmt und hilft dem Arzt bei der Angabe von falschen Informationen damit SVA obsigt. Aus Schwarz wird Weiss gemacht damit die SVA nicht eine Rente zu entgelten hat. Wer nichts hat geht zur Arbeit. Wer eine kaputte Wirbelsäule hat, hilft man flicken, damit er wieder zur Arbeit kann.

Liebe Priska Haldner
Sie schreiben immer so viel gescheites Zeugs, dass ich mich richtig durch Ihren Leserbrief kämpfen muss.
Was meinen Sie zum Beispiel dazu, dass die Schweiz endlich den Mut (und das Geld dazu) aufbringt, ein Verfassungsgericht Schweiz einzurichten? Wir können unsere verfassungsgarantierten Rechte ja gar nirgends sonst einklagen als beim EMRK. Das ist die traurige Realität!!
Beste Grüsse und falls ich anmerken darf: Weniger ist meistens mehr!
Heinz Lorenz

Herr Lorenz,
manchmal braucht es viel Text, vor allem um dem Inhalt zwischen den Zeilen noch Raum geben zu können – möglicherweise kommt so bei den Adressaten doch noch etwas an – kürzere Texte wären mir auch lieber-aber vielleicht versteht bei den längeren der (-oder die) eine oder andere, worum es geht...
Jede Institution, die die Menschenrechte, die jeder Person uneingeschränkt zustehen, garantiert und die daraus abgeleitete Achtung ihrer Menschenwürde, verankert, ist wichtig und zu unterstützen - denn Willkür und Machtmissbrauch staatlicher oder privater Täter, die diese Rechte verletzen, müssen eingedämmt, geahndet und bestraft werden können – ob dies mit dem EGMR - mit einem geplanten Verfassungsgericht – oder mit den, in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte, durch das Bundesgericht oder durch integre Personen in den unteren Gerichtsverfahren geschieht, ist für die Sache egal – Hauptsache die Menschenrechte werden garantiert und dies allen Personen im gleichen Masse - ungeachtet ihrer sozialen- finanziellen- nationalen- oder sonstigen Herkunft - in der Praxis sind aber die Unterschiede, wer zum Erfolg kommt an Gerichten, wo die Menschenrechte eingefordert werden, sehr gross – und darauf sollte primär das Augenmerk liegen - nicht nur bei der Diskussion, ob fremde oder eigene Richter Menschenrechte garantieren sollen.

Mehr Kommentare anzeigen