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Vermeidung von Verflechtungen

Die Wohnbaugenossenschaft der Stadt Chur (WSC) ist eine privatrechtliche Immobiliengesellschaft der Stadt. Ihre Relevanz hat sich durch die Realisierung der Überbauung KEB (Anstieg der Aktiven inkl. stille Reserven auf CHF 91 Mio.) und die Übernahme der Anteile der Bürgergemeinde an der Stadthalle Chur AG für CHF 3.1 Mio. erhöht. Die Liegenschaftsverwaltung der Stadt (welche dem Stadtpräsidenten untersteht) führt die operativen Geschäfte. Der Vorstand der WSC besteht aus den drei Stadträten sowie dem Stadtschreiber (welcher auch dem Stapi untersteht) und dem Leiter der Liegenschaftsverwaltung (welcher ebenso dem Stapi untersteht). Bei der Generalversammlung wird die Stadt als 100%-Inhaberin durch den Stadtrat vertreten. Die personellen Verflechtungen innerhalb der WSC sind stossend. In der SO stand, dass die SP den sogenannten „Filz“ durch Verschärfung der „Governance-Kriterien“ bekämpfen will. Da die WSC dem Volk „gehört“, müsste aus meiner Sicht der Gemeinderat als Volksvertretung ein Mindestmass an Mitsprache bekommen, um den Massstäben der „Corporate Governance“ nur halbwegs gerecht zu werden. Da diese Mitsprache heute nicht gegeben ist, habe ich einen Auftrag im Gemeinderat eingereicht. Beim Einreichen meines Auftrages erhielt ich keine Unterstützung der SP. Ich hoffe, dass die SP dann bei der Behandlung des Geschäfts im Gemeinderat konsequenterweise meinen Auftrag zur Schaffung eines WSC-Gesetzes, welches eine Mitsprache des Gemeinderats sicherstellen soll, unterstützen wird.
Oliver Hohl, Gemeinderat und Grossratskandidat, Chur

Oliver Hohl
18.05.18 - 16:20 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
SO GR vom 18.5.2018
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