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Fehlmanipulation soll Minenwerfer-Unfall verursacht haben

Die Militärjustiz hat eine Voruntersuchung gegen drei Armeeangehörige zum Minenwerfer-Unfall von Ende März 2018 auf dem Schiessplatz Wichlen GL beantragt. Die Untersuchung hat ergeben, dass der Unfall vermutlich auf eine Fehlmanipulation zurückzuführen ist.

Agentur
sda
13.08.19 - 10:34 Uhr
Ereignisse
Hier auf dem Schiessplatz Wichlen in Elm GL ereignete sich am 27. März 2018 der Minenwerfer-Unfall, bei dem ein Soldat schwer verletzt wurde. Der Untersuchungsrichter beantragt nun die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen drei Tatverdächtige wegen einer…
Hier auf dem Schiessplatz Wichlen in Elm GL ereignete sich am 27. März 2018 der Minenwerfer-Unfall, bei dem ein Soldat schwer verletzt wurde. Der Untersuchungsrichter beantragt nun die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen drei Tatverdächtige wegen einer…
KEYSTONE/ELISABETHA GUENTHARDT

Beim Unfall am 27. März 2018 war ein Rekrut schwer im Gesicht verletzt worden. Er erlitt Verletzungen an Kiefer, Schädel und Zähnen. Zwei Soldaten erlitten leichte Verbrennungen. Während einer Schiessübung war ein 8,1 cm Minenwerfer-Rohr explodiert.

Wie das Oberauditorat der Militärjustiz am Dienstag mitteilte, hat die vorläufige Beweisaufnahme zum Unfall ergeben, dass vermutlich ein Manipulationsfehler der Geschützmannschaft die Ursache für die Explosion des Rohrs war.

Als der Lader eine zweite Wurfgranate ins Rohr gleiten liess, befand sich bereits eine nicht gezündete Wurfgranate im Rohr. Die Geschützmannschaft hatte offenbar nicht bemerkt, dass der Abschuss der ersten Granate versagt hatte.

Die zweite Wurfgranate drückte in der Folge die Granate, die sich bereits im Rohr befand, auf den Zündstift am Rohrboden. Dadurch wurde die Treibladung gezündet und durch den Überdruck zerbarst das Rohr des Minenwerfers.

Keine Materialfehler und Fehlfunktionen

Material- und schiesstechnische Untersuchungen ergaben zudem, dass weder das Minenrohr einen Materialfehler aufwies noch Wurfgranaten oder Treibladungen nicht ordnungsgemäss funktionierten.

Deshalb steht für die Militärjustiz eine Fehlmanipulation als Unfallursache im Vordergrund. Es bestehe der Tatverdacht auf mehrfache fahrlässige Körperverletzung, Missbrauch und Verschleuderung von Material sowie Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, wie es in der Mitteilung hiess.

Der Untersuchungsrichter hat deshalb die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen drei Tatverdächtige beantragt. Für diese gilt die Unschuldsvermutung.

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