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Ehemaliger Kantonstierarzt wird nicht verurteilt

Am Donnerstag hat das Regionalgericht Regiun Engiadina Bassa Val Müstair entschieden, dass die Beweise nicht ausreichen, um den ehemaligen Kantonstierarzt Rolf Hanimann wegen Amtsmissbrauch zu verurteilen.

17.01.19 - 17:25 Uhr
Ereignisse
Rolf Hannimann (links im Bild) mit seinem Anwalt Remo Cavegn.
Rolf Hannimann (links im Bild) mit seinem Anwalt Remo Cavegn.
ANR

Im Jahr 2009 hatte Rolf Hanimann als Kantonstierarzt ein Impfobligatorium gegen die Blauzungenkrankheit erlassen. Demeter-Bauer Tumasch Planta aus Scuol wehrte sich dagegen, woraufhin Hanimann eine Zwangsimpfung bei den 120 Schafen von Planta anordnete.

Der Fall ging bis vor Bundesgericht und wurde schliesslich wieder zurück ans Regionalgericht gewiesen. Dieses entschied sich «im Zweifel für den Angeklagten». Planta zeigte sich nach Verkündung des Urteils nicht überrascht. Ob er das Urteil anfechten wird, kann er zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.

Der Kläger Tumasch Planta (rechts) mit seinem Anwalt Adrian Koller. BILD ANR
Der Kläger Tumasch Planta (rechts) mit seinem Anwalt Adrian Koller. BILD ANR

Fadrina Hofmann ist als Redaktorin für die Region Südbünden verantwortlich. Sie berichtet über alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen, die in diesem dreisprachigen Gebiet relevant sind. Sie hat Medien- und Kommunikationswissenschaften, Journalismus und Rätoromanisch an der Universität Fribourg studiert und lebt in Scuol im Unterengadin. Mehr Infos

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