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Was muss beim Führerausweis auf Probe beachtet werden?

Neulenkern wird seit geraumer Zeit besonders gut auf die Finger geschaut. Doch welche Bestimmungen gelten in der dreijährigen Probezeit wirklich? Und wie wird tatsächlich sanktioniert?

Südostschweiz
14.01.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Verkehr
Erst wenn man sich im Verkehr drei Jahre bewiesen hat, erhält man den unbefristeten Führerausweis.
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Nothelferkurs, Theorieprüfung, Praxisprüfung und dann endlich der Führerausweis – jedoch erst einmal drei Jahre auf Probe. So der Weg zum unbefristeten Ausweis in der Schweiz.

Der Führerausweis wird erst dann unbefristet erteilt, wenn die Probezeit abgelaufen ist und der Inhaber an den vorgeschriebenen, Weiterbildungskursen teilgenommen hat, wie das Strassenverkehrsamt online schreibt. Als Neulenker in der Probezeit reicht es also nicht, sich an die gängigen Verkehrsregeln zu halten.

Um den Führerausweis nach drei Jahren Probezeit auch behalten zu dürfen gelten einige besondere Bestimmungen. Kennt Ihr diese?

Quelle: roadcross.ch

Dass Neulenkern besonders gut auf die Finger geschaut wird, ist also deutlich. Doch werden sie wirklich so hart angegangen? Der Kommentar eines Facebook-Users auf einen Post, der sich über die Fahrerflucht nach einem Parkschaden beschwert, hat uns dazu veranlasst die Sanktionen genauer anzuschauen.

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Offiziell gilt: Wird dem Inhaber der Ausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert. Nach der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt verfällt der Führerausweis auf Probe.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschieden schweren Widerhandlungen gegen die Verkehrsregeln:
 

Leichte Widerhandlungen
Eine leichte Widerhandlung begeht beispielsweise wer durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft.

Konsequenz: Verwarnung

Mittelschwere Widerhandlungen
Eine mittelschwere Widerhandlung begeht beispielsweise wer durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.

Konsequenz: Mindestentzugsdauer von einem Monat

Schwere Widerhandlungen
Eine schwere Widerhandlung begeht beispielsweise wer durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.

Konsequenz: Mindestentzugsdauer von drei Monaten


Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung erteilt werden. Ausserdem wird ein verkehrspsychologisches Gutachten benötigt, das die Eignung bejaht.

Man sieht also, dass wenn sich Neulenker an die oben genannten Bestimmungen halten braucht es mindestens Mittelschwere Widerhandlungen damit es zu einer Verlängerung der Probezeit kommt.

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Ich weiß nicht ob das alles so gut ist, was da beim Autofahren bzw. dem Führerausweis geschieht. Da denkt man auf der einen Seite über autonomes Fahren nach, gleichzeitig wird die Theorie online angeboten, https://www.fahrschultheorie.ch . Ein Führerschein auf Probe macht in meinen Augen auch nur Sinn, wenn man eine Mindestanzahl an Kilometern festlegt, die in dieser Zeit zurück gelegt werden müssen

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