×

Ju-52 darf vorerst nicht mehr fliegen

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf stationierten Ju-52 verfügt. Die Untersuchung der am 4. August 2018 abgestürzten Maschine dieses Typs habe strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben.

Agentur
sda
20.11.18 - 14:13 Uhr
Ereignisse
Die beiden historischen Ju-52-Flugzeuge der Ju-AIR dürfen vorläufig nicht mehr in die Luft. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verfügt. (Archivbild)
Die beiden historischen Ju-52-Flugzeuge der Ju-AIR dürfen vorläufig nicht mehr in die Luft. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verfügt. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI
Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Ereignisse MEHR