Ju-52 darf vorerst nicht mehr fliegen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf stationierten Ju-52 verfügt. Die Untersuchung der am 4. August 2018 abgestürzten Maschine dieses Typs habe strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf stationierten Ju-52 verfügt. Die Untersuchung der am 4. August 2018 abgestürzten Maschine dieses Typs habe strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben.
20.11.18 - 14:13 Uhr
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