×

Bedingter Freiheitsentzug für Brandstifter

Das Jugendgericht hat den Jugendlichen, der vor bald einem Jahr die Landi-Filiale Thusis in Brand gesetzt hat, wegen Brandstiftung und Körperverletzung mit einem bedingten Freiheitsentzug von zehn Monaten bestraft.

Südostschweiz
14.11.18 - 09:29 Uhr
Ereignisse
Die Landi-Filiale in Thusis war nach dem Feuer nicht mehr wiederzuerkennen.

Der Jugendliche, der am 14. Dezember 2017 das Feuer in der Landi-Filiale in Thusis verursacht hatte, ist bereits während des Untersuchungsverfahrens in geeigneten Institutionen untergebracht worden. Laut einer Medienmitteilung hat er sich nun vor dem Regionalgericht Albula wegen vorsätzlicher Brandstiftung und mehrfacher einfacher Körperverletzung zu verantworten. Dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das Gericht ordnete als Schutzmassnahmen die Unterbringung des Jugendlichen in einer geeigneten offenen Institution und ambulante psychotherapeutische Behandlung an. Es habe bei seinem Entscheid die Ergebnisse der vertieften Abklärungen der persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen und der eingeholten fachärztlichen Gutachten stark gewichtet, heisst es in der Mitteilung. Darüber hinaus habe es den geständigen Jugendlichen, der für seine Tat kein Motiv benennen könne, wegen Brandstiftung und mehrfacher einfacher Körperverletzung mit einem bedingten Freiheitsentzug von zehn Monaten bestraft. Der Entscheid des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Jahr beantragt

Das Jugendgericht sei bei seiner Beurteilung von einer leicht verminderten Schuldfähigkeit des Jugendlichen ausgegangen, heisst es weiter. Es blieb in seinem Urteil leicht unter dem Antrag der Jugendanwaltschaft, die einen Freiheitsentzug von einem Jahr beantragt hatte.

Über Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Brandfall hatte das Gericht nicht zu befinden. Zwei hängige Zivilklagen seien zurückgezogen worden. Eine Zivilklage sei auf den Zivilweg verwiesen worden.

Die Vorgeschichte

Am 14. Dezember 2017 stand die Landi Filiale in Thusis in Vollbrand. Ein 16-Jähriger, der in der Filiale die Lehre zum Detailhandelsfachmann absolvierte, hatte im Verkaufsgeschäft brennbare Flüssigkeit auf den Boden geschüttet und angezündet. Das Verkaufsgeschäft, ein Lagerschuppen sowie der Tankstellenshop brannten ab. Zwei Personen erlitten beim Brandfall eine Rauchgasinhalation und wurden ambulant, ärztlich behandelt. Der entstandene Sachschaden belief sich auf 6,4 Millionen Franken.

Schweizerisches Jugendstrafrecht

Auf Jugendliche unter 18 Jahren gelangen die Bestimmungen des schweizerischen Jugendstrafrechts zur Anwendung. Dieses stellt den Schutz und die Erziehung von Jugendlichen in den Vordergrund. Das Jugendstrafgesetz sieht dementsprechend die Anordnung von Schutzmassnahmen vor, dass Jugendliche mit einer Strafe belegt werden können. Möglich sind etwa die Arbeitsleistung, Busse oder ein Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren. Die Gerichtsverhandlung gegen einen Jugendlichen ist zu seinem Schutz und mit Rücksicht auf seine Interessen in der Regel nicht öffentlich. Hat die Tat in der Öffentlichkeit grosses Aufsehen erregt, wird diese aber über den Stand des Verfahrens informiert, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Ereignisse MEHR