×

Kantonsgericht entlastet Churer Rot-Kreuz-Helfer

Auf Geheiss des Bundesgerichts hat das Bündner Kantonsgericht den früheren Rot-Kreuz-Helfer Arthur Jacomet rehabilitiert.

Südostschweiz
13.11.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Arthur Jacomet im Jahr 2014.
Arthur Jacomet im Jahr 2014.
ARCHIV OLIVIA ITEM

Am 6. März 2015 verurteilte die Bündner Staatsanwaltschaft Arthur Anton Jacomet wegen mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher übler Nachrede. Jacomet wurde von einer Mitarbeiterin des Bündner Roten Kreuzes wegen Ehrverletzung und Verleumdung angeklagt. Der Churer war zuvor beim Roten Kreuz als freiwilliger Fahrer tätig.

Den Entscheid der Staatsanwaltschaft zog Jacomet ans Bezirksgericht Plessur weiter, das die Urteile im Wesentlichen bestätigte. Später hiess das Bündner Kantonsgericht Jacomets Berufung teilweise gut und hob einen Aspekt der Verurteilung wegen übler Nachrede auf. Es verurteilte Jacomet jedoch ebenfalls wegen versuchter Nötigung und übler Nachrede. Es bestrafte ihn mit 40 Tagesansätzen zu je 150 Franken und mit einer Busse von 1200 Franken. Zudem sollte er Verfahrenskosten von netto rund 5400 Franken bezahlen. Auch gegen dieses Urteil reichte Jacomet Beschwerde ein, diesmal beim Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde im März dieses Jahres gut, hob das Urteil des Bündner Kantonsgerichts auf und wies den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurück. Das Kantonsgericht hat nun mit Entscheid vom 15. Oktober verfügt, dass Jacomet von der Anklage der mehrfachen versuchten Nötigung und der mehrfachen üblen Nachrede vollumfänglich freigesprochen wird. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Kantons Graubünden und des Regionalgerichts Plessur. Jacomet wird zudem eine Entschädigung von total gut 16 600 Franken zugesprochen, wie im Gerichtsurteil zu lesen ist.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Ereignisse MEHR