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Missglückte Diebestour führt in den Knast

Zwei Diebe aus dem Sudan gehen der Polizei nach einem wenig erfolgreichen Streifzug durch Schänis ins Netz. Der eine rastet danach aus und muss nun eine Haftstrafe absitzen.

Südostschweiz
22.09.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse

von Christoph Leiber

Zwei Päckli Zigaretten und ein paar Münzen waren die magere Ausbeute einer nächtlichen Tour zweier Diebe durch Schänis. Eine unbedingte Gefängnisstrafe von 75 Tagen ist die Konsequenz für den einen Täter, einen vorläufig aufgenommenen Flüchtling aus dem Sudan. Sein Kumpan, ein Asylbewerber aus demselben ostafrikanischen Land, kommt mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken davon, kombiniert mit einer Busse von 300 Franken. Dies geht aus zwei rechtskräftigen Strafbefehlen der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor.

Der Frust sass tief

Die Taten ereigneten sich in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli. Wann und wo genau die beiden Männer loslegten, konnte die Polizei nicht ermitteln. Fest steht einzig, dass sie als Erstes ein unverschlossenes Auto öffneten und dort das Diebesgut klauten, das bis zum bitteren Ende ihres Streifzugs das einzige bleiben sollte. Kurz vor und kurz nach 1 Uhr versuchten sie es noch zweimal auf dieselbe Art, doch beide Male wurden sie von Leuten im Dorf angesprochen und rannten davon. Die alarmierte Polizei konnte die beiden um 1.40 Uhr auf der Ziegelbrückstrasse festnehmen. Neben den gestohlenen Zigaretten beschlagnahmte sie 32.45 Schweizer Franken, 3.62 Euro und 5 Tschechische Kronen.

Bei dem einen Täter, der nun ins Gefängnis muss, sass der Frust besonders tief. Während der Fahrt zum Polizeistützpunkt Schmerikon bedrohte der 29-Jährige zunächst eine Polizistin: Sie werde schon noch sehen, was passiere, sagte er laut dem Strafbefehl. Dass dies die Frau nicht beeindruckte, steigerte seinen Frust zusätzlich. Denn nun beschimpfte er sie mit Wörtern, von denen «Scheissfrau» noch das harmloseste war.

Weil die Polizistin sich auch davon nicht beirren liess, versuchte der ertappte Dieb sie im Kastenwagen zu treten und zu bespucken – wiederum ohne Erfolg, wie es heisst. Dazu schlug er seinen Kopf gegen die Fensterscheibe, sodass der Fahrer anhalten und den Beschuldigten im Fahrzeug festbinden musste. Dies brachte den Mann so sehr in Rage, dass er auf dem Polizeiposten in Schmerikon noch einen zweiten Polizisten zu treten versuchte – auch das erfolglos. Die Kantonspolizei liess die Ausfälligkeiten nicht durchgehen: «Übergriffe gegen unsere Leute bringen wir konsequent zur Anzeige», sagt Mediensprecher Florian Schneider (siehe Kasten).

Vorstrafen ebenfalls fällig

Dass der 29-jährige Täter nun ins Gefängnis muss, hängt mit zwei Vorstrafen zusammen. Bereits im März 2017 und im März 2018 hatte die Staatsanwaltschaft ihm für geringfügigen Diebstahl und Hausfriedensbruch bedingte Geldstrafen von insgesamt 30 Tagessätzen à 30 Franken auferlegt. Da der arbeits- und mittellose Mann innerhalb der Probezeit rückfällig geworden ist, muss er die 900 Franken nun bezahlen – oder die 30 Tage zusätzlich zur kürzlich verhängten Gefängnisstrafe absitzen. Sein 38-jähriger Komplize war demgegenüber nicht vorbestraft und verhielt sich gegenüber den Polizisten korrekt. Dies erklärt die unterschiedliche Schärfe der Sanktionen.

Neben den Freiheits- und Geldstrafen zieht die Diebestour für die beiden Beschuldigten keine unmittelbaren Konsequenzen nach sich – dies, obschon die Strafbefehle auch dem kantonalen Migrationsamt vorliegen. «Bei einem Freiheitsentzug von unter einem Jahr leiten wir Strafbefehle in aller Regel nicht an die zuständige Bundesbehörde weiter, die Flüchtlingen die Aufenthaltsbewilligung entziehen kann», sagt Amtsleiter Jürg Eberle. Allerdings würden solche Strafen berücksichtigt, wenn vorläufig aufgenommene Asylsuchende nach mindestens fünf Jahren in der Schweiz beim kantonalen Migrationsamt eine definitive Aufenthaltsbewilligung beantragten.

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