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Nächtliches Alkoholverbot in Chur soll fallen

Seit Sommer 2008 ist es im öffentlichen Raum der Stadt Chur verboten, zwischen 0.30 und 7 Uhr Alkohol zu trinken. Dieses Verbot soll nun fallen. In der Revision des städtischen Polizeigesetzes wird zudem die Videoüberwachung mit Personenidentifikation neu geregelt.

Südostschweiz
10.07.19 - 10:53 Uhr
Politik
Welschdörfli Ausgang
Das Churer Welschdörfli ist das Zentrum des Churer Nachtlebens.
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Im Sommer 2008 tauchte aus dem Nichts der Begriff des Botellon auf. Einer mehr oder weniger unorganisierter Massenbesäufnis-Veranstaltung junger Menschen. Zur gleichen Zeit führte die Stadt Chur das später als «schärfstes Polizeigesetz der Schweiz» bekannt gewordene komplette nächtliche Alkoholkonsumverbot auf öffentlichem Grund ein. Botellones verschwanden so schnell wie sie gekommen waren wieder. Das Churer Gesetz ist aber noch immer in Kraft. Das soll sich nun aber ändern. Der entsprechende Artikel soll in der Revision des städtischen Polizeigesetzes, das sich ab sofort in der Vernehmlassung befinden, ersatzlos gestrichen werden.

Die Anpassung beruht auf einer Petition des Churer Jugendparlaments, das vom damaligen BDP-Gemeindrat Oliver Hohl aufgenommen und als Auftrag an den Stadtrat eingebracht wurde. Zum einen bringe das Gesetz in der Praxis kaum etwas, denn gegen die eigentlichen Störfaktoren wie Lärmbelästigung oder Littering könne man mit anderen Gesetzen und Verordnungen beikommen. Zudem seien die negativen Schlagzeilen schlecht für den Tourismus in Chur, heisst es in der Begründung zum Streichungsantrag. Dieser Argumentation folgte der Stadtradt nun in der Gesetzesrevision.

Bei wiederholten Straftaten kommt die Überwachung

Ein anderer Artikel im Polizeigesetz dürfte hingegen noch mehr zu reden geben. Neu sollen nämlich Bild- und Tonüberwachungen im öffentlichen Raum genutzt werden, um Personen gezielt zu identifizieren. Bisher war die Überwachung zwar möglich, allerdings ohne Aufnahme oder Identifikation. Neu muss dies im Bedarfsfall möglich sein, weil das kantonale Gesetz diese Möglichkeit vorschreibt und die Gemeinde dies nicht durch kommunale Bestimmungen ausgestalten kann. «Aufgrund der strengen formellen und materiellen Vorgaben des Kantons dürfte eine Bildüberwachung mit Personenidentifikation in der Stadt Chur nur im Einzelfall zum Tragen kommen», heisst es dazu in den Erläuterungen der Stadt zur Gesetzesrevision.

Als konkrete Einsatzbeispiele nennt die Stadt folgendes: «Dies kann der Fall sein, wenn am zu überwachenden Ort in der Vergangenheit wiederholt Straftaten (zum Beispiel Körperverletzungen, Ehrverletzungen, Sachbeschädigungen) verübt wurden oder wenn hierdurch kriminalitätsbelastete Orte, wie etwa ein Drogenumschlagplatz, aufgelöst und dadurch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden kann. Weiter dürften als Anordnungsgründe in der Praxis die Verhinderung von Einbrüchen, tätlichen Auseinandersetzungen, Vandalenakten, von Sprayereien oder anderen Formen von Sachbeschädigungen sowie Pöbeleien im Vordergrund stehen.»

Die Frist für Vernehmlassungen zum totalrevidierten Polizeigesetz läuft bis 30. September 2019.

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Big brother is watching you. Öffentliches 24h Kommasaufen ist also wieder erlaubt, dafür ist eine vollständige Überwachung legalisiert. Weiss nicht, was dem Churer Tourismus mehr schadet. Wie ich aber die Churer kenne, wird alles ohne zu hinterfragen durchgewunken.

Ein kleiner Schritt Richtung Besserung. Trotzdem behaupte ich, dass dies nicht viel ändern wird. Es wird auch jetzt nach 00:30 Alkohol auf der Strasse konsumiert. Besser wäre es, die Öffnungszeiten der Lokale zu verlängern, um den Ausgang in Chur attraktiver zu gestalten (Und nein, die paar Freinächte pro Jahr die wir haben, reichen nicht).
Besten Dank Herr Stadtpräsident.
Ihre Churer Jugend

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