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Nur noch mit Ausweis auf Wintertouren

Künftig brauchen Anbieter von Schneeschuhtouren einen eidgenössischen Fachausweis. Das gilt bereits für leichte Touren. Bündner Tourenführer sind damit nicht einverstanden.

Ursina
Straub
08.06.18 - 04:30 Uhr
Tourismus
Schon bald braucht es einen eidgenössischen Fachausweis.
Schon bald braucht es einen eidgenössischen Fachausweis.
PRESSEBILD

Für Anbieter von Wander- und Schneeschuhtouren gibt es kein einheitliches Brevet. Die einen Tourenführer besitzen einen eidgenössischen Fachausweis, andere den Fähigkeitsausweis des Vereins Bündner Wanderwege.

Mit der neuen Verordnung über Risikoaktivitäten müssen aber alle Schneeschuh-Tourenanbieter den eidgenössischen Fachausweis besitzen. Sonst dürfen sie mit ihren Gästen nur noch leichte Routen begehen. Bereits Winterwanderungen auf dem Niveau WT2 – das ist die zweitniedrigste Stufe – werden bewilligungspflichtig. Eine Schneeschuhwanderung im Talboden der Val S-charl würde bereits in diese Kategorie fallen.

«Unnötige Verschärfung»

Dagegen wehren sich drei Bündner Wanderleiter, die keinen eidgenössischen Fachausweis besitzen. Schneeschuhtouren auf einfachen Strecken würden so zum Risikosport erklärt, argumentieren sie. Das sei absurd.

«Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine unnötige Verschärfung der bisherigen Regeln darstellen und das Führen von Schneeschuhtouren im niederschwelligen Risikobereich deutlich erschweren», so die Wanderleiter.

Der Berufsverband Bündner Wanderleiter hingegen steht hinter den neuen Bestimmungen. Die Änderungen seien zwar einschneidend, würden aber kaum infrage gestellt. «Das Ziel der revidierten Risikoverordnung ist es schliesslich, die Gäste vor Risiken zu bewahren, denen sie auf professionell angebotenen Aktivitäten ausgesetzt sind», findet der Verband.

Für den Berufsverband ist es aber wichtig, für die betroffenen Wanderleiter eine Übergangsregelung zu finden. Zudem will der Verband die Tourenleiter mit Weiterbildungen optimal auf die Prüfung vorbereiten, damit sie diese bestehen.

Die neuen Bestimmungen für Bergführer und Tourenanbieter sollen schon auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.

Ursina Straub schreibt als Redaktorin der «Südostschweiz» für den Regionalteil der Zeitung und für Online. Ihre Themenschwerpunkte sind Landwirtschaft, Alp, Jagd, Grossraubtiere, Natur; zudem berichtet sie regelmässig aus dem Grossen Rat. Die gelernte Journalistin, diplomierte Landwirtin und Korrektorin EFA ist auch Leiterin Qualität. Mehr Infos

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Präzisierung:
Doch, es gibt ein einheitliches ‚Brevet’, den eidgenössischen Fachausweis für Wanderleiter. Seit 5 Jahren ist eine eidgenössische Gesetzgebung in Kraft, welche sich nur auf den Fachausweis als Grundlage für die Bewilligung bezieht. Schade, dass einige Leute dies noch nicht gemerkt haben. Diese Verordnung ist also nicht neu, aber sie wird revidiert und sie schliesst ein paar Lücken. WT2-Gelände beinhaltet die gleichen Gefahren wie WT3. Wer dies verkennt, unterschätzt das WT2. Die Regelung für WT3 wird von niemanden in Frage gestellt. Gelände, welches keiner Lawinengefahr ausgesetzt ist, kann nach wie vor ohne Ausbildung begangen werden. Dazu gehört auch das Churer Joch wenn für ein kurzes Stück der Winterwanderweg benützt wird.
Die Revision ist einschneidend für diejenigen, die sich auf die Lücken in der bisherigen Gesetzgebung verlassen haben. Die Revision bietet aber grosse Chancen für Wanderleiter, unter anderem für Alpinwanderungen.
Die Verordnung regelt die Arbeit von Wanderleitern, welche diese Aktivität als Erwerb ausführen. Tourenführer welche im Rahmen von Vereinsprogrammen führen und oft mit grossen Gruppen unterwegs sind, wie im Bild des Artikels, sind davon nicht betroffen.
Andy Niedermann, Parpan, Berufsverband der Bündner Wanderleiter

Irgendwie verständlich. Winterliche Touren- und Schneeschuhwanderungen im Gelände bergen Gefahren, die oft unterschätzt werden und dadurch immer wieder zu tragischen Unfällen führen. Doch stellt sich hier die Frage, ob das Amt für Tourismus hier nicht auf Spatzen schiesst. Gestützt auf das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und deren Verordnung müssen alle Anbieter von Risikosportarten (Art.5 und Art.7) kantonale Bewilligung haben. Tatsache ist aber, das bis anhin kein einheitliches Bewilligungsverfahren durch den Kanton bestand und es immer wieder zu Unklarheiten kam. So haben Skischulen ihren Gästen Offpiste und Touren angeboten, obwohl der einzelne Skilehrer gar keine Berechtigung dazu hatte.(patentierter Skilehrer, länger schon in der Destination arbeitet,FK). So wurden pauschale Bewilligungen an die Skischulen abgegeben. So lange diese Missstände nicht behoben sind, finde ich ein generelles Bewilligungsverfahren für Wanderleiter nicht zielführend.

Das Ziel ist es nicht, wie behauptet, die Gäste vor Risiken zu bewahren, wenn sie professionell geführt werden, sondern die etablierten Wanderleiter vor der Konkurrenz zu bewahren. Auch Wanderleiter ohne eidg. Prüfung, aber mit einer BAW-Ausbildung können Gäste sicher auf einfachen Touren führen. Dafür braucht es keine mehrtausenfränkige eidg. Prüfung und eine Bewilligung.

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