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Das Masken-1x1 im ÖV

Seit Montag gilt die allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr in der Schweiz. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Südostschweiz
06.07.20 - 14:26 Uhr
Leben & Freizeit
SCHWEIZ POSTAUTO SCHUTZMASKENPFLICHT
Seit Montagmorgen gilt die Maskentragepflicht im Öffentlichen Verkehr.
KEYSTONE/UURS FLUEELER

Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt der Bundesrat im Kampf gegen das Coronavirus stark auf eigenverantwortliches Handeln. Die Empfehlung zum Tragen einer Maske hat im Öffentlichen Verkehr (ÖV) nicht richtig funktioniert, wie es auf der Website des BAG heisst. Zudem sei mit mehr Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin.

Im ÖV kann der Mindestabstand von 1,5 Metern oft nicht eingehalten werden. Ebenfalls ist das Erfassen aller Personendaten für den Nachvollzug der Kontaktwege und damit das Contact Tracing im ÖV nicht möglich. Deshalb gilt seit Montagmorgen eine allgemeine Maskentragepflicht im ÖV. Auf die meistgestellten Fragen liefert das BAG die Antworten auf seiner Website.

Wo gilt die Maskenpflicht?
Im gesamten öffentlichen Verkehr. Also in Zügen, Trams und Bussen, Seilbahnen und Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Die Maskentragepflicht gilt unabhängig davon, wie viele Menschen sich mit im Verkehrsmittel befinden.

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Personen.
Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen. Zudem sind Personen ausgenommen, die aus besonderen Gründen (insbesondere medizinischen) keine Maske tragen können.

Welche Masken werden empfohlen?
Das BAG empfiehlt Hygienemasken (chirurgische Maske oder OP-Maske) oder industriell gefertigte Textilmasken, die nach einem Tag bei 60 Grad gewaschen werden müssen. Selbstgenähte Masken werden nicht empfohlen. Wichtig: Die Masken müssen Mund und Nase bedecken.

Reicht ein Schal, der über Mund und Nase gezogen wird?
Nein. Damit wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend von Ansteckungen und hat nur eine beschränkte Schutzwirkung gegenüber anderen.

Wie kann ich eine benutzte Maske entsorgen?
Wichtig: Maske nur an den Schlaufen hinter den Ohren berühren, um sie zu entfernen. Maske direkt in den Abfall werfen. Herumliegenden Masken nicht mit blossen Händen berühren. Vor An- und Ablegen der Maske die Hände desinfizieren.

Gibt es Kontrollen im ÖV?
Kontrollen nimmt das Begleitpersonal im ÖV vor. Gegebenenfalls kommen Bahnpolizei und Sicherheitsdienste zum Einsatz.

Was passiert mit Leuten, die sich weigern, eine Maske zu tragen?
Wer keine Maske tragen will, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Haltestelle verlassen. Widersetzt man sich der Aufforderung des Begleitpersonals, kann wegen Ungehorsams eine Busse auferlegt werden.

Lange Zeit sagte das BAG, das Masken gesunde Menschen im öffentlichen Raum nicht schützen. Warum werden sie jetzt trotzdem obligatorisch?
Wer eine Maske trägt, schützt nicht in erster Linie sich selbst, sondern vor allem andere. Wer infiziert ist, kann schon zwei Tage vor Auftreten erster Symptome ansteckend sein. Auf engem Raum kann so weitestgehend verhindert werden, dass man andere Menschen ansteckt. (dje)

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