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Grundversicherung: Bin ich im Urlaub bei Unfall & Krankheit abgesichert?

Egal ob im Sommer oder Winter - Urlaub lohnt sich das ganze Jahr. Selbst wenn die Schweiz eine Vielzahl wunderschöner Ausflugsorte bietet, zieht es manch einen gelegentlich in die Ferne.

Südostschweiz
21.01.19 - 16:38 Uhr
Leben & Freizeit

Doch auch beim entspanntesten Sightseeing-Wochenende, Strandurlaub oder Shopping-Trip kann immer mal etwas passieren  - von einem Extremsport-Urlaub oder einem längeren Auslandsaufenthalt mal abgesehen. Grund genug, sich die Frage nach der Absicherung bei Krankheit oder Unfall im Ausland zu stellen.

 

Urlaubsland oftmals entscheidend

 

Das falsche Schuhwerk und ein kleines Steinchen auf der Spanischen Treppe in Rom: Schnell ist man umgeknickt und hat sich im schlimmsten Fall das Bein oder den Arm gebrochen. Da sich Rom in Italien, und damit innerhalb der Grenzen der Europäischen Union sowie der Europäischen Freihandelszone (EFTA) befindet, ist eine Behandlung hier kein größerer Akt. In Ländern wie Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Portugal (sowie allen anderen EU-Staaten), aber auch Ländern wie dem Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen haben Versicherte aus der Schweiz Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Einheimische. Wie hoch die Kostenbeteiligung ausfällt (vor Ort zu bezahlen), richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Landes. Die Kostenbeteiligung in der Schweiz entfällt dafür.

 

Versicherungsschutz außerhalb der EU-/EFTA-Grenzen

 

Außerhalb der EU-/EFTA-Grenzen werden Leistungen nur dann übernommen, wenn ein Rücktransport in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Wer also bei einem Aufenthalt in den USA nicht auf eine etwaige Behandlung warten will, bis er oder sie wieder zurück in der Heimat verweilt, braucht in jedem Fall eine Zusatzversicherung für Auslandsreisen. Übrigens: Auch der medizinisch notwendige Rücktransport (Repatriierung) in die Schweiz wird von der Grundversicherung nicht abgedeckt. Bei einem Transport vor Ort ins nächstgelegene Spital beteiligt sich die Grundversicherung zu 50 % und mit maximal 500 Franken jährlich an den Kosten.

 

Vorsicht vor hohen Behandlungskosten

 

Ein weiterer Faktor ist die Höhe der Behandlungskosten. In den USA und Staaten wie Kanada und Japan sind diese im Vergleich zur Schweiz oft exorbitant hoch. Weil die Grundversicherung die Kosten jedoch nur bis zur maximal doppelten Höhe (verglichen mit der gleichen Behandlung in der Schweiz) übernimmt (Quelle: krankenkasse-online-vergleich.ch , muss man im Notfall mit Zuzahlungen rechnen, die nicht selten ein tiefes Loch ins Portemonnaie fressen.

 

Welche Zusatzversicherung bietet welchen Umfang?

 

Zusatzversicherungen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Preise als auch bei den Leistungen von Versicherer zu Versicherer enorm. Ein Vergleich sowie eine kompetente und unabhängige Beratung sind demnach Gold wert. Für die medizinische Versorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ist vor allem eine Krankenversicherung für Auslandsreisen interessant. Ein solcher Tarif deckt meist den Transport ins nächstgelegene Spital, den Rücktransport in die Schweiz bei medizinischer Notwendigkeit sowie notwendige Impfungen zur Vorsorge und alle gemäß des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) anerkannten Behandlungen ab. Wer sich länger im Ausland aufhält, hat zusätzlich die Option, eine internationale Krankenversicherung abzuschließen. Die Schweizer Versicherer arbeiten hier meist mit international tätigen Gesellschaften zusammen.

 

Fazit: Zusatzversicherung (in den meisten Fällen) sinnvoll

 

Wer nur mal fix zum Shoppen nach Mailand reist oder ein paar Tage im europäischen Norden oder Süden entspannen will, ist mit der Europäischen Versicherungskarte (befindet sich auf der Rückseite der Schweizer Krankenkassenkarte) gut abgedeckt. In EU-Staaten sind die medizinischen Standards hoch und die Kosten in etwa mit denen in der Schweiz als EFTA-Staat vergleichbar. Um bei einem Urlaub außerhalb der EU-/EFTA-Grenzen keine bösen Überraschungen zu erleben, wird eine entsprechende Auslandsreiseversicherung dringend empfohlen. So sind der Rücktransport in die Schweiz sowie alle medizinisch notwendigen Behandlungen auch in Ländern mit teurer medizinischer Versorgung abgedeckt.

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