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Spitaldirektor soll nach Unfall vor Alkoholtest geflüchtet sein

Der Uzner Spitaldirektor und Chefarzt Urs Graf hat einen Strafbefehl erhalten: Er soll nach einer Kollision das Weite 
gesucht und durch rasches Trinken zu Hause eine Alkoholprobe vereitelt haben. Der Beschuldigte bestreitet dies.

Südostschweiz
09.08.18 - 06:00 Uhr
Leben & Freizeit
Urs Graf akzeptierte die Strafe, bestreitet aber die Darstellungen im Strafebefehl.
Urs Graf akzeptierte die Strafe, bestreitet aber die Darstellungen im Strafebefehl.
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Von Christoph Leiber

Es geschah spätabends am 11. Dezember 2017. Urs Graf, Direktor des Spitals in Uznach und Chefarzt der dortigen Frauenklinik, fuhr mit seinem Porsche Panamera in den Kreisel bei der Autobahnausfahrt Schmerikon. Laut einem rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft missachtete er dabei den Vortritt und kollidierte seitlich mit einem anderen Auto. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, sei Graf in sein Schmerkner Domizil davongefahren. Dort habe er eilends eine 7-Deziliter-Flasche Wein getrunken. Als die Polizei ihn eine Viertelstunde nach dem Unfall aufgesucht habe, sei die Flasche bereits leer gewesen.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der 63-Jährige hat sich drei Tatbestände zuschulden kommen lassen. Erstens habe er die Verkehrsregeln missachtet. Zweitens habe er seine Pflichten verletzt, indem er sich von der Unfallstelle entfernte, ohne den Schaden zu regeln. Drittens habe er es durch sein Trinken mit Absicht verunmöglicht, seinen Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt zu bestimmen.

Graf akzeptiert Strafe …

Das Trinken zu Hause war auch der Grund, weshalb der Fall bei der Staatsanwaltschaft landete. Denn wer einen Alkoholtest vereitelt, wird so bestraft, wie wenn er betrunken am Steuer gesessen hätte. Für dieses Vergehen erhielt Graf eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 650 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich setzte es für die drei Tatbestände Bussen von insgesamt 3000 Franken ab. Zusammen mit den Verfahrenskosten kommt der Fall den Spitaldirektor auf 5300 Franken zu stehen. Graf hat darauf verzichtet, den Strafbefehl vom 2. Juli vor Gericht anzufechten.
Wie der Beschuldigte gegenüber der «Südostschweiz» betont, bedeutet dies jedoch nicht, dass er mit der Strafe einverstanden ist: «Es stimmt nicht, dass ich den Schaden nicht regeln und mich einem Alkoholtest entziehen wollte», sagt er. Er habe das andere Auto im Kreisel nicht bemerkt. «Ich war völlig überrascht, als die Polizei zu mir kam», beteuert Graf. Auch habe er keinen Grund gehabt, einen Alkoholtest zu sabotieren: «Ich war nüchtern unterwegs und konsumierte erst daheim Alkohol.»

… und widerspricht der Polizei

Dass die Polizei schon eine Viertelstunde nach dem Unfall bei ihm gewesen sei, stimme ebenfalls nicht. Er sei schon «mindestens 45 Minuten» zu Hause gewesen, als es geklingelt habe, weist der Beschuldigte die Darstellung im Strafbefehl zurück.
Diesen hat er nach eigenen Aussagen nur deshalb akzeptiert, weil er nicht ein Gerichtsverfahren auf sich nehmen wollte. «Was passiert ist, tut mir sehr leid», sagt Graf. Er habe es deshalb bevorzugt, unter die Sache juristisch einen Schlussstrich zu ziehen.

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Normalerweise erhält man fünf Jahre auf Bewährung, sehr hohe Geldstrafen (Einkommen dürfte deutlich über CHF 250'000/Jahr liegen) und eigentlich ist er als Direktor des Spital Linths nicht tragbar. Wäre er Alkoholiker wäre eine Flasche in 15min. noch nachvollziehbar - aber dies würde wiederum im Gegensatz zu seiner Stelle als Direktor und Arzt stehen.

Die Spital-Leitung müsste hier handeln und ihn suspendieren (oder entlassen).

Folgende Fragen werden in den Artikeln nicht beantwortet.: Wie gross ist der Schaden am Porsche von Herr Graf? Wie lange muss er den Führerschein abgeben?
Falls an seinem Fahrzeug ein erheblicher Blechschaden entstanden sein sollte, hätte er die Kollision auch in halbwegs nüchternem Zustand bemerken sollen. Wenn jemand in so kurzer Zeit 7dl Wein trinkt (sauft), hat er vermutlich noch ein Alkoholproblem dazu.

..und dazu braucht man nicht einmal Wahrsagen zu können.

Zu erfragen sind logische Konsequenzen seitens der für ihn zuständigen Departements-Vorsteherin, Frau Hanselmann. Er hält eine Vertrauensstellung ein, derzeit zusätzlich mit millionenschweren Verantwortung. Ist es doch auch hier so: "Wer einmal lügt....!" Frau Hanselmann, was halten sie davon? Sie haben vom Volk einen Auftrag!

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