×

Friedlich feiern während der WM

Am Sonntag läuft die Schweizer Fussballnationalmannschaft zum ersten Mal in Russland auf. Spätestens ab dann sind viele Glarner wieder im WM-Fieber. Vorab schon mal einige Tipps für ein friedliches Fussballfest, ohne dass der lärmgeplagte Nachbar auf der Matte steht.

Marco
Lüthi
13.06.18 - 09:10 Uhr
Leben & Freizeit
ARCHIV

Ab Donnerstag regiert im Glarnerland wieder König Fussball. Aber Achtung: Auch im grössten WM-Fieber gilt es einige Spielregeln zu beachten. Dann sollte in den kommenden vier Wochen einem friedlichen und unbeschwerten Fussball-Vergnügen nichts im Weg stehen.

Ein spannendes WM-Spiel ist oft eine emotionale und nervenaufreibende Angelegenheit. Die Lieblingsmannschaft wird angefeuert, die einzelnen Aktionen werden lautstark kommentiert. Bei einem Tor erreicht die Lautstärke ihren Höhepunkt. Wie bei den Fussballprofis auf dem Rasen sollten auch daheim vor dem TV-Bildschirm Spielregeln eingehalten werden. Als Massstab gilt grundsätzlich der gesunde Menschenverstand. Dass während einem Fussballmatch ab und zu gejubelt wird, ist normal. Ab 22 Uhr gilt in der Regel Nachtruhe und ist nur noch Zimmerlautstärke erlaubt. In Wirklichkeit wird der Torjubel aber meistens geduldet, wie der Mieterinnen- und Mieterverband weiss. Begeisterung wirke bekanntlich ansteckend.

Viele Fussballfans zeigen während der WM gerne Flagge. Landesfahnen dürfen allerdings nicht überall aufhängt werden. Problemlos können sie an den Fenstern und innerhalb des eigenen Balkons nach Lust und Laune platziert werden. Manche Fans hängen ihre Fahne gerne aussen ans Balkongeländer. Gewisse Vermieter goutieren dies aber nicht, da das Recht des Mieters an der Balkonbrüstung endet. Der Mieterverband hält dies für eine «etwas gar enge Sicht». Es gehört für ihn zu den Persönlichkeitsrechten, aussen am Balkongeländer ein Bekenntnis zu seiner Lieblingsfussballmannschaft abzulegen. Solange die Fahne dem Nachbarn im unteren Stock nicht die Sicht verdeckt. Nach den Weltmeisterschaften sollten die Fahnen allerdings wieder entfernt werden.

An einem lauen Juni-Abend die Freunde zu einer WM-Party mit Grossleinwand und Grill im hauseigenen Innenhof oder der Gemeinschaftsterrasse einzuladen, dem steht grundsätzlich nichts im Weg. Doch bevor ein teurer Beamer gekauft, Bier und Würste in rauen Mengen bestellt werden, rät der Mieterverband, dies vorgängig mit dem Vermieter abzusprechen. Dieser muss schliesslich sein Einverständnis geben. Was er nur dann tun darf, wenn die Bedürfnisse aller Mieter berücksichtigt sind. Der Innenhof, die Wiese hinter dem Haus oder die Dachterrasse zählen zu den gemeinschaftlichen Bereichen. Kurzum: Ein Recht auf eine WM-Party mit hauseigenem Public Viewing gibt es leider nicht, was im Übrigen für alle Feste im Gemeinschaftsbereich gilt.

Kaum läuft der Fernseher, wird der Gasgrill auf dem Balkon «angeschmissen». Denn mitfiebern macht bekanntlich nicht nur durstig, sondern auch hungrig. Wichtig: Die Nachbarn sollten dabei nicht eingeräuchert werden. Kommt es zu mehreren Reklamationen, kann der Vermieter – wie der Schiedsrichter im Fussball – einschreiten und die gelbe Karte zeigen, beziehungsweise eine Verwarnung geben. Damit es gar nicht so weit kommt, rät der Mieterverband, nicht mittels Rauchzeichen zu kommunizieren. Stattdessen sollten das persönliche Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden, die sich vom Rauch und von Gerüchen gestört fühlen.

Übrigens: Auch bei Lärmbeschwerden sollte so vorgegangen werden. Grundsätzlich können auch Abmachungen helfen. Beispielsweise nach 22 Uhr den Ton der Liveübertragung abzuschalten oder nur einmal wöchentlich auf dem Balkon zu grillieren.

Bei einem Sieg der Lieblingsmannschaft zieht dies oft viele Fans nach draussen, um ausgelassen zu feiern. Was nicht verboten ist. Allerdings sind auch dem Grenzen gesetzt. Die Glarner Polizei wird während der WM auf öffentlichen Plätzen und der Strasse Präsenz zeigen und dabei nach dem «Grundsatz der Verhältnismässigkeit» reagieren, wie Sprecher Daniel Menzi sagt. Der zugleich betont: «Trotz einer angemessenen Toleranz besteht für Verkehrsdelikte kein Freipass.» Vor allem, was die Verkehrssicherheit anbelangt, werde die Polizei sofort durchgreifen: zum Beispiel dann, wenn zu viele Personen im Auto sind, keine Sicherheitsgurte getragen werden, Mitfahrende sich hinauslehnen oder Gegenstände aus dem Fahrzeug gehalten oder geworfen werden. Laut Menzi wird zuerst ermahnt, dann gebüsst. Wie etwa beim ständigen Hupen. Solche «Konzerte» werden von der Polizei während der WM bis Mitternacht beziehungsweise bis maximal eine Stunde nach Spielschluss toleriert. Diese Toleranz gilt allgemein für die Nachtruhe.

Und in Sachen Nachtruhe ruft der Schweizer Hauseigentümerverband seine Mitglieder zu einer gewissen Nachsicht auf. Während des Fussball-Grossanlasses sei es unrealistisch, die Nachtruhezeit immer bereits ab 22 Uhr durchsetzen zu wollen.

Marco Lüthi ist Redaktor und Produzent bei den «Glarner Nachrichten» in Ennenda. Mehr Infos

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR